Ein paar Dübellöcher gehören in der Mietwohnung zur normalen Abnützung, bei Löchern in den Plättli (Fliesen) ist die Lage weniger klar. Hier erfährst du, wo in der Schweiz die Grenze liegt, wann du eine Zustimmung brauchst, was vor dem Zügeln auf dich zukommt und warum auch Klebehaken vor der Wohnungsabgabe wieder von der Wand müssen.
- Dübellöcher: Wenige, fachgerecht zugespachtelte Löcher gelten als normale Abnützung. Sie ist mit dem Mietzins abgegolten.
- Zustimmung: Für kleine Veränderungen wie ein paar Dübellöcher brauchst du keine. Bei Plättli klärst du das vor dem ersten Loch mit der Verwaltung.
- Auszug: Dübel entfernen und Löcher flach zuspachteln, falls die Verwaltung nichts anderes will. Klebehaken und Kleberreste müssen ebenfalls weg.
- Schaden: Für ein zersprungenes Plättli zahlst du kein neues Bad. Du zahlst die Reparatur, gerechnet nach dem Zeitwert der Plättli.
Darfst du in der Mietwohnung bohren?
Dübellöcher zählen als normale Abnützung
Für ein Bild oder einen Spiegel darfst du in der Regel bohren. Nagel- und Dübellöcher in üblichem Umfang gelten als normale Abnützung, die mit dem Mietzins abgegolten ist. Voraussetzung ist, dass die Löcher nicht zu zahlreich und beim Auszug fachgerecht zugespachtelt sind.
Wann du eine Zustimmung brauchst
Für kleine Veränderungen wie Dübellöcher brauchst du keine Zustimmung. Weitergehenden Änderungen an der Wohnung muss die Vermieterschaft grundsätzlich schriftlich zustimmen. Fehlt diese Zustimmung, kann sie verlangen, dass du den früheren Zustand wiederherstellst.
Plättli im Bad: vorher fragen
Im Bad bohrst du meist nicht in Verputz, sondern in Plättli. Ob ein Loch dort noch als normal gilt, ist nicht klar geregelt. Frag deshalb vor dem ersten Loch schriftlich bei der Verwaltung nach. Noch einfacher sind Halter zum Kleben, mit Saugnapf oder zum Einhängen: Sie kommen ganz ohne Loch aus.
Was ein Loch in den Fliesen kosten kann
Zeitwert statt Neupreis
Beschädigst du etwas, zahlst du nicht den Neupreis, sondern den Zeitwert: das, was das Bauteil aufgrund seines Alters noch wert ist. Als Richtwert dient die paritätische Lebensdauertabelle von Mieterverband und Hauseigentümerverband. Je älter die Plättli beim Auszug sind, desto kleiner ist dein Anteil.
Ein Plättli ist kein neues Bad
Ein einzelnes zersprungenes Plättli berechtigt die Vermieterschaft nicht, den ganzen Raum neu belegen zu lassen. Bei grösseren Löchern zahlst du die Reparatur, nicht die ganze Wand. Zusätzlich ist ein Minderwert möglich. Privathaftpflichtversicherungen decken Mietschäden grösstenteils. Was deine Versicherung übernimmt, steht in der Police.
Klebehaken und Ablagen beim Auszug
Auch Klebehaken müssen weg
Zu einer sauberen Wohnungsabgabe gehört, dass Poster, Kleber und Klebehaken entfernt sind. Wer ohne Bohren eingerichtet hat, muss beim Auszug nichts zuspachteln. Abnehmen musst du die Halter trotzdem.
Halter abnehmen: So gehts
- Klebestreifen: langsam und parallel zur Wand ziehen, nicht von der Wand weg. Unter 15 °C lösen sie sich schwerer.
- Klebepads wie bei unserer Duschablage: die Klebefläche rund eine Minute mit dem Föhn erwärmen, den Halter von einer Seite her lösen, Reste mit Reinigungsalkohol abnehmen. Die ganze Anleitung steht im Ratgeber Duschablage ohne Bohren.
- Flüssigkleber wie tesa Power.Kit: den Halter durch Drehen lösen und die Reste mit einem dünnen Spachtel abschaben.
- Saugnapf und Einhängen: abnehmen, abwischen, fertig.
Checkliste für Einzug und Auszug
- Bad fotografieren, besonders Plättli, Fugen und vorhandene Löcher. Lieber ein Foto zu viel als eines zu wenig.
- Jeden Schaden ins Antrittsprotokoll schreiben lassen.
- Vor dem ersten Loch in den Plättli bei der Verwaltung nachfragen, am besten schriftlich.
- Frühzeitig mit der Verwaltung klären, ob sie die Löcher geschlossen oder nur die Dübel entfernt haben will.
- Dübel entfernen, Löcher mit dem Spachtel flach schliessen.
- Klebehaken, Ablagen und Kleberreste entfernen.
- Das Abnahmeprotokoll in aller Ruhe lesen und nicht voreilig unterschreiben. Eine Pflicht zur Unterschrift gibt es nicht.
Die Vermieterschaft muss beweisen, dass ein Schaden während deiner Mietdauer entstanden ist. Mängel, die bei der Abgabe auffallen, muss sie dir innert weniger Arbeitstage schriftlich melden (Mängelrüge). Bei Unklarheiten im Einzelfall hilft der Mieterverband weiter.
Halter, die ohne Loch auskommen
Für eine Mietwohnung eignen sich Halter, die sich beim Auszug wieder abnehmen lassen. Welche davon auf deiner Wand halten, hängt von der Oberfläche ab.
AblageDuschablage ohne Bohren, 2er-SetKlebepads, mit Föhn wieder lösbar
HakenSaugnapfhaken ohne BohrenBis 3 kg, ohne Kleber
HakenHandtuchhaken für die DuschwandZum Einhängen, Glas bis 12 mm
AbzieherDuschabzieher mit Saughalterung25 cm, hält per Saugnapf
Häufige Fragen
Darf ich in der Mietwohnung Löcher bohren?
Ja. Dübellöcher in üblichem Umfang gelten als normale Abnützung und brauchen keine Zustimmung. Beim Auszug spachtelst du sie fachgerecht zu.
Darf ich im Bad in die Plättli (Fliesen) bohren?
Dafür gibt es keine feste Regel. Frag vor dem ersten Loch bei der Verwaltung nach, oder wähle Halter zum Kleben, mit Saugnapf oder zum Einhängen.
Muss ich Dübellöcher beim Auszug schliessen?
In der Regel ja, sauber und flach zugespachtelt. Klär frühzeitig mit der Verwaltung, ob sie die Löcher geschlossen oder nur die Dübel entfernt haben will.
Muss ich Klebehaken beim Auszug entfernen?
Ja. Poster, Kleber, Klebehaken und Kleberreste müssen vor der Wohnungsabgabe weg.
Wer zahlt ein beschädigtes Plättli?
Du zahlst die Reparatur, gerechnet nach dem Zeitwert der Plättli. Wegen eines einzelnen zersprungenen Plättli muss nicht der ganze Raum neu belegt werden. Privathaftpflichtversicherungen decken Mietschäden grösstenteils.
Fazit
Ein paar Dübellöcher sind in der Mietwohnung normal, bei Plättli fragst du besser vorher. Mit Haltern ohne Bohren fällt das Spachteln weg. Klebehaken und Kleberreste entfernst du trotzdem vor der Wohnungsabgabe. Welcher Halter auf deiner Wand hält, zeigt die Übersicht Bad ohne Bohren.